Rechtlicher Rahmen


OPS GmbH
D-80336 München
Phone +49 (0)89 599 455 78 0
Fax +49 (0)89 599 455 78 70
Email info@opm-ps.de

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einstellt und ihn zur vorübergehenden oder dauernden Arbeitsleistung einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) überlässt.


Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches zwecks Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine gesonderte Erlaubnis der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (Überwachungs- und Kontrollinstanz) vorsieht.

Rechtlicher Rahmen:

  • Erlaubnis nach §§ 1 und 2 AÜG
  • Arbeitsvertrag OPS ? Leiharbeitnehmer
  • Überlassungsvertrag OPS ? Entleiher
  • Weisungsbefugnis Entleiher ? Leiharbeitnehmer

Leistungsspektrum
Unsere Kunden
Musterprofile
Tarifvertrag
Rechtlicher Rahmen
So werden Sie ein OPS Kunde
FAQs