|
 |
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einstellt und ihn zur vorübergehenden oder dauernden Arbeitsleistung einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) überlässt.
|
 |
|
|
|