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Seit 2004 gibt es einen flächendeckenden Tarifvertrag, der zwischen dem IGZ und den Einzelgewerkschaften beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossen wurde. Er regelt verbindlich die Löhne, Arbeits- und Freizeiten, Sozialleistungen und Zusatzzahlungen. Die OPS GmbH schließt ihre Zeitarbeitsverträge mit ihren externen Mitarbeitern nach dem IGZ-Tarif. Diesen können Sie unter http://www.ig-zeitarbeit.de einsehen.
Der Tarifvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Nach deutschem Recht enthält er Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil) und er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil). Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) andererseits. Ein Vertrag mit nur einem Arbeitgeber auf der einen Seite nennt sich Firmen- oder Haustarifvertrag.
(übernommen von Wikipedia)
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