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„Die Bundesregierung ist überzeugt, dass Leiharbeit nicht nur zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beiträgt, weil sie ihnen ermöglicht, flexibel und schnell auf schwankende Auftragslagen und einen damit verbundenen steigenden Arbeitskräftebedarf zu reagieren, sondern dass Leiharbeit im Rahmen sozial abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse auch Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet und geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen.“
(Quelle: 10. AÜG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung, 2005, S. 14)
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